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Termeni si conditii inchiriere masini

I. Vertragsgegenstand
Durch diesen Mietvertrag übertritt der Vermieter, nachfolgend als YRY Rent a Car bezeichnet, dem Mieter, nachfolgend als der Kunde bezeichnet, das Nutzungsrecht für den Pkw und dessen Ausstattung, wie es in dem Übergabeprotokoll, welches Anhang dieses Vertrags wird, verzeichnet ist.


II. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer berechnet sich ab dem Dag und Stunde des Abschließens dieses Vertrags und des Übergabeprotokolls. Die Mindestdauer der Vermietung beträgt 24 Stunden, beginnend von dem in dem Vertrag festgelegten Tag und Zeit und bis am nächsten Tag zur selben Zeit. Die ersten 2 Verspätungsstunden sind unentgeltlich. Eine längere Verspätung als 2 Stunden wird als zusätzlicher Tag betrachtet und laut den verträglichen Bedingungen in Rechnung gestellt, wobei YRY Rent a Car berechtigt ist, den Betreffenden Betrag aus der Sicherheitsleistung abzuziehen. Wird das Auto innerhalb 4 Stunden nach dem Ablauf des Vertrags zurück gebracht ohne vorherige Zustimmung des YRY Rent a Car, behält sich der YRY Rent a Car das Recht vor, es bei der Polizei als Diebstahl zu melden, wobei der Kunde die Kosten der Rückgewinnung des Wagens zu tragen hat.


III. Buchung /Verfügbarkeit des Pkws
Die Buchung eines Pkws erfolgt online, per Telefon/Fax, ist unentgeltlich und kann bis spätestens 24 Stunden vor der Lieferzeit rückgängig gemacht werden. Die Reservierung des Wagens wird nur dann als sicher betrachtet, wenn sie von YRY Rent a Car bestätigt ist. Die Buchung wird für eine bestimmte Pkw-Klasse und nicht für einen bestimmten Pkw bestätigt. Hat die YRY Rent a Car am Liefermoment keinen Wagen der Klasse für die die Buchung bestätigt wurde verfügbar, so wird er dem Kunden einen Pkw der größeren Klasse zu dem ursprünglich vereinbarten Preis anbieten, für den Kunden wird also der Preis unverändert bleiben. Die Pkws sind in der Stadt Timisoara verfügbar, auf Anfrage auch für andere Städte. Wir bitte Sie beim Ausfüllen des Antrags zu prüfen, ob die Lieferanschrift genau bezeichnet ist (z. B. Flughafen Timisoara, oder das Hotel in dem Sie untergebracht sind, etc.). Das Liefern des Pkws zu der von ihnen bezeichneten Adresse ist kostenlos innerhalb der Grenzen der Stadt Timisoara oder beim Flughafen Timisoara.


IV. Lieferung - Rückgabe
Die Lieferung / Rückgabe des Pkws innerhalb der Grenzen der Stadt Timisoara oder beim Flughafen Timisoara ist kostenlos. Sie bekommen das Auto mit einer bestimmten Kraftstoffmenge im Tank und sind verpflichtet, den Pkw mit derselben Menge getankt zurückzugeben. In Gegenfall müssen Sie die fehlende Kraftstoffmenge bezahlen, und zwar zu dem bei den Tankstellen üblichen Preis. Die Kilometer-Grenze pro Tag beträgt 350 km. Wird diese Grenze überschritten, so werden die zusätzlichen Kilometer mit 0,10 Eurocent/km in Rechnung gestellt. Für die Corporates-Veträge ist die Anzahl von km/Tag verhandelbar.


V. Preis und Zahlungsweise
YRY Rent a Car nimmt folgende Kreditkarten an:
  • Visa, Master Card, American Express, Euro Card
  • Zahlanweisung /Überweisung auf das Konto des Vermieters
    – IBAN RO71BTRL03601202600190XX eröffnet bei der Bank "Transilvania" Timisoara
    – IBAN RO30BPOS36006391769RON01 eröffnet bei BancPost Timisoara
  • oder cash

Bei den Zahlungen mit Kreditkarten Visa und Master Card wird eine Provision in Höhe von 3 %, bei Zahlungen mit Kreditkarten American Express in Höhe von 5 % des gesamten Rechnungswerts erhoben. Die Cash-Zahlungen werden (aus Sicherheitsgründen) nur unter Vorlegen einer gültigen Kreditkarte angenommen. Ausgenommen sind die Verträge Corporates. Diese werden innerhalb 10 Tage nach der Ausstellung der Rechnung fällig. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % des Rechnungswerts pro Verzugstag berechnet. Der Kunde wird bei der Übernahme des Pkws den Mietpreis und eine Sicherheit in Höhe von 200-500 EURO, bedingt von der Pkw-Klasse, in bar oder abgezogen von der Kreditkarte. Der Mietpreis und die Sicherheitsleistung werden auf Grund der ausgezeichneten Preise berechnet und werden bei der Übernahme des Wagens bezahlt. Die anlässlich der Vermietung geleistete Sicherheit kann unter keinen Umständen für die Verlängerung der Mietzeit in Anspruch genommen werden. Die Kosten für Öl, Wartung und Pflichtversicherung sind in dem Mietpreis enthalten. Für längere Mietzeiten kann der Kunde den Mietpreis verhandeln. Der Kraftstoff ist nicht im Preis enthalten. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, mit der bekannt gegebenen Kreditkarte auch weitere ihm zustehende Gebühren zu bezahlen, wie z. B. die Kosten der Wagenbeschädigung, falls er dafür schuldig war, die Parkplatzgebühren, das Fahrt- oder Parkbußgeld usw. Für die juristischen Personen werden diese Kosten in Rechnung gestellt und zu dem Stammsitz des Kunden abgesendet, wobei er sich durch diesen Vertrag verpflichtet, den Rechnungswert innerhalb 10 Tage nach der Ausstellung der Rechnung zu bezahlen. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % des Rechnungswerts pro Verzugstag berechnet. Der Kunde bestätigt durch Unterschreiben dieses Vertrags, dass ihm der für die Bezahlung mit der Kreditkarte bewilligte anfängliche Betrag bekannt gegeben wurde und dass er jede weitere Zahlung, die er gemäß diesem Vertrag zu tragen hat, annehmen wird. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Autopapiere wird der Kunde eine Zusatzgebühr von 100 Euro bezahlen, wobei er sich bereit erklärt, diesen Betrag von seiner Kreditkarte abbuchen zu lassen.


VI. Pflichten des Vermieters
YRY Rent a Car ist verpflichtet, dem Kunden den Pkw, welcher Gegenstand dieses Vertrags ist, im guten Betriebszustand, entsprechend den gesetzlichen technischen Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Das Öl und die Instandhaltung des Wagens gehen zu Lasten des YRY Rent a Car.
YRY Rent a Car lehnt jede Verantwortung für die Dritten verursachten Unfälle, wie auch für die von dem Kunden während der Mietzeit verursachten Beschädigungen ab, einschließlich für den Fall, dass er falsche Angaben über seine Person, seine Anschrift oder seinen Führerschein gemacht hat.
YRY Rent a Car ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Entwendung oder die Vernichtung der Güter des Kunden oder seiner Begleiter, die sich in dem Wagen befinden.
YRY Rent a Car verpflichtet sich:
-den Vermietungsgegenstand am Datum und unter den Bedingungen, die in dem gegenwärtigen Vertrag festgelegt sind, wobei am selben Tag auch das Übergabeprotokoll abzuschließen ist
-die Versicherungspolice CASCO für Diebstahl und Schaden gemäß der Wahl des Kunde abzuschließen
YRY Rent a Car verpflichtet sich für den Fall des Auftretens technischer Probleme bei dem gemieteten Wagen, den Wagen so schnell wie möglich mit einem anderen zu ersetzen (d.h. falls Sie eine Panne haben und mit uns Kontakt aufnehmen, ein Pkw wird unmittelbar danach zu Ihnen wegfahren).


VII. Pflichten des Mieters
Der Kunde verpflichtet sich:
  • den Pkw zu der festgelegten Zeit und Stelle abzugeben
  • die zusätzlichen Fahrer zu deklarieren
  • den Wagen nicht zu untervermieten
  • nicht mehr Mitfahrer als die in dem Zulassungsschein vermerkte Anzahl von Sitzlätze mit zu nehmen
  • das Auto nicht für Autorennen, off-road oder Jagd zu benutzen
  • den Pkw nicht für andere Zwecke als die bestimmungsgemäßen zu benutzen, d.h. gemäß den Anweisungen und Empfehlungen der Hersteller
  • keine Fahrgäste oder Güter gegen Provision zu befördern
  • keine Produkte, Wertpapiere oder Geld ohne gültige Begleitpapiere zu befördern
  • im Falle von unbedeutenden, von ihm verursachten Beschädigungen, kleiner als 200 Euro (Zerkratzungen, Polsterungszerreisung, Biegung der Felgen, Schutzschirm geschlagen), die betreffenden Beschädigungen anlässlich der Übergabe vollständig zu bezahlen, oder diese Beschädigung wird aus der beim Vertragabschluss geleisteten Sicherheit
  • der Fahrer des Pkws über 21 Jahre alt ist und seit mehr als 1 Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins ist
  • den gemieteten Wagen für den in dem Vertrag angegebenen Zweck zu verwenden
  • die Vollständigkeit des gemieteten Pkws zu erhalten, ihn nicht zu beschädigen und jeden unüblichen Verschleiß des Wagens (Polsterung verbrannt, befleckt, eingeschnitten oder Beschädigungen aus der unpassenden Benutzung des Wagens
  • felgen gebogen, geritzt, Schutzschirm geschlagen usw.) zu tragen
  • bei Ablauf der Mietdauer den gemieteten Pkw in demselben Zustand wie bei der Übernahme zurück zu geben, ausgenommen der übliche Verschleiß aus dem normalen Betrieb des Wagens
  • den Mietpreis zu den in dem Vertrag festgelegten Bedingungen und Terminen zu bezahlen
  • den Pkw, welcher Gegenstand dieses Vertrags ist, keinen Abänderungen zu unterziehen
  • die volle Verantwortung für die dem Wagen verursachten Beschädigungen zu übernehmen falls er unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss war
  • den Pkw nicht weiteren Personen als die beim Vertragabschluss bezeichneten Ermächtigten zur Benutzung zu überlassen
  • den Pkw nicht für Wettkämpfe, Rennen oder Tests zur Prüfung der Pkw-Leistungen zu benutzen
  • den Pkw nicht offen, mit den Schlüsseln im Zündschloss, mit offenen Fenstern oder Türen zu lassen, das Alarmsystem wird bei jeder Parkung eingeschaltet
  • den Wagen mit derselben Kraftstoffmenge wie bei der Übernahme zurück zu geben
  • keine Fahrgäste oder Güter gegen Entgelt zu befördern
  • im Falle einer notwendigen Reparatur die nächst gelegten Fachwerkstatt zu besuchen und YRY Rent a Car darüber im Kenntnis zu setzen. Für Instandsetzungsarbeiten im Wert von mehr als 200 Euro ist die vorherige Zustimmung von YRY Rent a Car erforderlich
  • die Landesgrenze mit dem gemieteten Pkw nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YRY Rent a Car zu überfahren
  • der Kunde darf den Pkw, welcher Gegenstand dieses Vertrags ist, unter keinen Umständen verkaufen, vermieten oder ihn als Bürgschaft zu benutzen
  • der Kunde ist nicht berechtigt, den Pkw für/als Fahrschule zu benutzen
Ungeachtet der Tatsache, dass die Versicherung, wie sie unten beschrieben ist, angenommen wurde oder nicht, ist der Kunde für den gesamten Wert der Reparaturen im Falle der Beschädigung des Pkws oder des in einem Zwischenfall wie oben geschildert verwickelten Wagen verantwortlich. Für den Fall eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde, den YRY Rent a Car so schnell wie möglich darüber in Kenntnis zu setzen und mit der Polizei Kontakt aufzunehmen um bis zum Ende der Mietzeit das Feststellungszeugnis über den Unfall zu erhalten. Legt der Kunde kein Feststellungsprotokoll vor, so übernimmt er die gesamte Reparatur. Die Versicherung wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Kunde die von der Polizeibehörde erstellten feststellenden Unterlagen über den Unfall vorlegt. Legt der Kunde diese Unterlagen nicht vor, so ist er für die Deckung der betreffenden Beträge einzig und allein verantwortlich und er erklärt sich einverstanden, diese Zahlung aus der anlässlich des Unterschreibens des Vertrags eingelegten Bürgschaft zu leisten; reicht dieser Betrag nicht aus, so wird die Bezahlung aus der im Vertrag bezeichneten Kreditkarte geleistet, wobei der ermächtigt wird YRY Rent a Car, die erforderlichen Schritte zu unternehmen um die betreffenden Beträge zu erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, alle Unterlagen hinsichtlich der Vermietung und ggf. der Zwischenfälle in Verbindung mit dem Pkw des YRY Rent a Car für 90 Tage nach Beendung der Mietzeit aufzubewahren.


VIII. Allgemeine Versicherungsbedingungen
Standard-Versicherung-CDW, enthalten in dem Mietpreis, umfasst die Haftpflichtversicherung für die Pkws YRY Rent a Car gemäß der rumänischen Gesetzgebung, CASCO-Versicherung für Schaden und Diebstahl, wobei die Verantwortung des Kunden zu dem als Bürgschaft bezahlten Betrag und zur Bezahlung der von ihn aus Nachlässigkeit verursachten Schaden (z.B. verbrannte Polsterung, geschlagene Felgen) begrenzt ist. Überschreitet der Wert der Unfallschaden die gesetzlich vorgesehene Grenze, so ist der Kunde für die Differenz zwischen dem Gesamtwert der verursachten Schäden und die gesetzliche Höchstgrenze unmittelbar verantwortlich, wobei er mit der vollständigen Deckung des Werts einverstanden ist und YRY Rent a Car ermächtigt, die genante Kreditkarte mit diesen Beträgen zu belasten. Der versicherte Wert umfasst nicht die Benutzung des Wagens für die Beförderung von Brennstoffen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Totalversicherung-Super CDW (Unfall und Diebstahl), wobei er in diesem Fall nur die Beschädigungen aus dem Innenraum des Wagens, Polsterung usw. zu bezahlen hat. Der Wert dieser Versicherung beträgt 6-9 Euro/Vermietungstag, bedingt von der Pkw-Klasse. Ungeachtet der von dem Kunden gewählte Versicherungsart, stellt diese keine Ausnahme von Abschnitt VII Pflichten des Mieters (des Kunden) dar. Der Kunde kann ebenfalls die Personen- und Gepäckversicherung PAI (Versicherung für Personen) im Wert von 3 Euro/Tag wählen.


IX. Unfall, Schaden oder Diebstahl
Im Unfall oder Diebstahlfall hat der Kunde folgende Verpflichtungen:
  • die Polizei über jeden Unfall, Brand, Diebstahl oder Diebstahlversuch unverzüglich zu informieren, ungeachtet des Schadenswerts
  • YRY Rent a Car über jeden Unfall, Brand, Diebstahl oder Diebstahlversuch so schnell wie möglich in Kenntnis zu setzen, auch wenn es um einen Teilschaden geht und ungeachtet des Schadenswerts
  • von der Polizei das Feststellungsprotokoll samt Blutalkoholgehalt zu erhalten
  • von der Polizei den Anhang 2 für die Versicherungsgesellschaft zu erhalten
  • von der Polizei die Reparaturzulassung zu erhalten
  • den Namen und die Anschrift eines Augenzeugens zu erhalten
  • den Pkw nicht zu verlassen


X. Verträgliche Verantwortung
Die für Teil- oder vollständige Nichterfüllung oder fehlerhafte Erfüllung einer der verträglichen Klauseln schuldige Seite verpflichtet sich, Entschädigungen zu bezahlen. Die höhere Gewalt befreit diejenige Seite, die sich gesetzmäßig darauf beruft, von Verantwortung. Durch höhere Gewalt soll ein Ereignis verstanden werden, das von der Willen der Seiten unabhängig, unvorsehbar und unüberwindbar, nach dem Vertragsabschluss eingetreten ist und die Seiten verhindert, die übernommenen Pflichten teilweise oder vollständig zu erfüllen. Diejenige Seite, die sich auf die höhere Gewalt beruft ist verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu treffen um die Folgen zu begrenzen.


XI. Gründe für die Einstellung der Vermietung
Das Nichteinhalten seitens des Kunden einer der Klauseln dieses Vertrags berechtigt die Gesellschaft YRY Rent a Car den Vertrag einseitig zu kündigen, ohne die Kosten der Vermietung, der Versicherung, der Bürgschaft und sonstiger von dem Kunden für den Pkw, welcher Gegenstand dieses Vertrags ist, bezahlten Gebühren rückzuerstatten. Wünscht sich der Kunde den Vertrag vor dem Ablauf zu kündigen, so verpflichtet er sich die Miete für den gesamten Zeitraum bis zum Ablauf des Vertrags zu bezahlen.


XII. Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag, einschließlich hinsichtlich der Gültigkeit, der Ausdeutung, der Abwicklung oder der Auflösung, werden gütlich beigelegt. Ist keine gütliche Beilegung möglich, so werden die Streitigkeiten von den zuständigen Gerichten aus Timisoara gelöst.


XIII. Sonstige Klauseln
Die Seiten erkennen hiermit, dass gegenwärtiger Vertrag samt Anhängen das einzige Schriftstück, welches die Rechte und die Pflichten der Seiten bezeugt, darstellt. Jede Änderung/Ergänzung gegenwärtigen Vertrags erfolgt nur mit Zustimmung beider Seiten und wird in einem Schriftstück bezeichnet als Nachtrag verzeichnet. Die Ergänzungen und/oder Abänderungen zu diesem Vertrag sind nur dann gültig und verbindlich, wenn sie aus einem von beiden Vertragsseiten unterschriebenen Schriftstück ausdrücklich ergehen.


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